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Mitgliedschaft

Wir beraten abhängig Beschäftigte, d.h. Angestellte, Arbeiter oder Beamte sowie Rentner und Unterhaltsempfänger. Arbeitslos gewordene Mitglieder beraten wir natürlich weiter.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft

Die Beratungsbefugnis ist im Steuerberatungsgesetz geregelt. Wer die Hilfe vom Steuerklar Lohnsteuerhilfeverein e.V. in Anspruch nehmen will, muss Mitglied im Verein werden. Dazu müssen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es dürfen Einkünfte aus Lohn, Gehalt, Rente, Pension und Unterhalt bezogen werden - deren Höhe ist unbegrenzt

  • Zusätzliche Miet-, Zinseinnahmen und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen € 13.000, bei Ehegatten € 26.000 nicht übersteigen
  • Einnahmen oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus gewerblicher / selbstständiger Tätigkeit dürfen nicht vorliegen

Als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist der Wertzuwachs beim Verkauf und nicht der gesamte Veräußerungserlös zu Grunde zu legen. So ist z.B. das reine Veräußern und Neuanlegen von Wertpapieren mit einem Wert von mehr als € 13.000 bzw. € 26.000 nicht schädlich für unsere Beratungsbefugnis.

Sollten Sie Fragen zu den Voraussetzung für eine Mitgliedschaft haben, rufen Sie uns einfach an!


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